AGB
Allgemeine Geschätsbedingungen der X-Force Sports Club GmbH
1. Sprachlicher Hinweis
Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.
2. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden. Sie gelten nicht für Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet, wie beispielsweise den Vertragsabschluss über das Internet oder eine App.
3. Leistungsbeschreibung
a) Die Mitgliedschaft im X-Force Sports Club berechtigt zur Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte (ausgenommen Powerplate, EMS und fle-xx) und zur Teilnahme an den vom Studio angebotenen Kursen.
b) Das Startpaket umfasst eine Körperstatusfeststellung, sowie eine darauf gestützte Erstellung eines auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten Trainingsplans und die anschließende Einweisung in die Trainingsgeräte.
c) Das Einlassmedium wird käuflich vom Mitglied erworben und wird nach Vertragsabschluss mit den Mitgliedsdaten programmiert und dem Mitglied zur weiteren Nutzung übergeben. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung des Einlassmediums ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 10,00€ fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist. Das Mitglied verpflichtet sich, sein Mitgliedsarmband nur persönlich zu verwenden und dieses nicht Dritten zu überlassen. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen, verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 100,00€, die mit dem nächsten fälligen Mitgliedsbeitrag eingezogen wird.
d) Bietet der X-Force Sports Club vergünstigte Schüler-/Studenten und Ausbildungstarife an, so werden diese nach Beendigung der schulischen- bzw. akademischen Ausbildung, spätestens aber mit dem 27. Geburtstag automatisch auf die sodann gültige Preisliste angepasst. Der Schüler-, Studenten- oder Ausbildungsnachweis ist jeweils zum 1.5. und 1.11. eines Jahres unaufgefordert in Kopie im X-Force Sports Club einzureichen. Ansonsten kann der Tarif durch den X-Force Sports Club auch vor Ablauf der in lit. d. Satz 1 genannten Ausbildungen gemäß aktueller Preisliste angepasst werden.
4. Beitrag und SEPA-Lastschriftverfahren
a) Änderungen der Anschrift und Kontodaten sind dem X-Force Sports Club unverzüglich mitzuteilen.
b) Der anteilige Beitrag und das Startpaket werden mit Unterschrift der Vereinbarung fällig.
c) Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten.
5. Haftung
a) Auf mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, hat das Mitglied selbst zu achten. Der X-Force Sports Club übernimmt für deren Verlust oder deren Beschädigung keine Haftung, es sei denn, der Verlust beruht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung vom X-Force Sports Club. Dies gilt auch bei der Nutzung etwaiger vom X-Force Sports Club zur Verfügung gestellter Spinde. In den Spinden verwahrte Sachen müssen vor Schließung des X-Force Sports Club noch am selben Tag ausgeräumt werden. Nicht ausgeräumte Gegenstände werden als Fundsache behandelt; sie unterliegen also einer Aufbewahrungsfrist bzw. Abgabepflicht an das zuständige Fundbüro. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.
b) Gelöste Eintritte werden nicht zurückgenommen und die gezahlten Eintritte, ausgenommen gesetzlicher Erstattungspflichten, nicht zurückerstattet. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
6. Fälligkeiten und Verzug
a) Der auf der Vorderseite angegebene monatliche Gesamtbetrag wird jeweils zum 1. eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig, erstmals am auf den angegebenen Vertragsbeginn folgenden Monatsersten, es sei denn, der vereinbarte Vertragsbeginn ist ein Monatserster. In diesen Fällen ist der erste Monatsbetrag am Tag des Vertragsbeginns fällig.
b) Gerät das Mitglied im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als 2 Monatsbeträgen in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
7. Ruhezeitmöglichkeiten
a) Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
b) Pro Kalenderjahr wird dem Mitglied entsprechend der ausgewählten Mitgliedschaft Ruhezeiten ohne Angaben von Gründen gewährt. Die beabsichtigte Ruhezeit ist dem X-Force Sports Club mindestens 7 Tage vor dem Beginn der Stilllegung in Textform bekanntzugeben. Für die Dauer der Ruhezeit ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen vom X-Force Sports Club nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend. Rückwirkend können keine Ruhezeiten berücksichtigt werden. Alle Ruhezeit können immer nur vom Monatsersten bis Monatsletzten gestattet werden.
8. Mitgliederverwaltung, Streitschlichtungsverfahren, Gewährleistung
a) Die Mitgliederverwaltung des Studios ist Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch unter 0231-557525229 erreichbar.
b) Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir dennoch auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen.
Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
c) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.